Lese-Rechtschreib-Therapie für Kinder und Jugendliche

Wenn sich Eltern und Kind oder Jugendlicher nach einem Anamnesegespräch, einem diagnostischen Eingangstest und einer ausführlichen Beratung für eine Therapie entschieden haben, kann die Therapie beginnen. Die Therapiestunden finden zu einem festen Termin einmal pro Woche bei immer der gleichen Therapeutin statt und dauern jeweils 60 Minuten.

Kinder mit Lese- Rechtschreibschwäche haben sehr oft schon eine negative Lernstruktur aufgebaut durch viele Misserfolge, Kritik, Hänseleien und unpassende Forderungen. Sie trauen sich Leistungen auf diesem Gebiet nicht mehr zu und entwickeln teilweise Widerstände oder Ängste, wenn sie lesen oder schreiben sollen. Die Lerntherapeutin wird also zu Beginn der Therapie versuchen, eine vertrauensvolle, annehmende Atmosphäre zu schaffen, in der ohne Druck und Beurteilung gelernt werden kann.
Von Anfang an werden die Lerninhalte aus verschiedenen Lernprogrammen so ausgewählt, dass das Kind Erfolge hat, seine Fähigkeiten spürt, seinen individuellen Leistungsfortschritt erkennt und so lernt, sich Leistung wieder zuzutrauen. Maßstab ist das Leistungsvermögen des Kindes, nicht der Stand der Klasse oder der Altersstufe.
Die Erfolge vermitteln dem Kind einen positiven Zugang zum Lernen, was nach und nach die Widerstände und Blockierungen verringert oder sogar verschwinden lässt.

Während der Therapie werden regelmäßig Kontrolltests durchgeführt, um allen Beteiligten die Lernfortschritte deutlich zu machen und das weitere Vorgehen in der Therapie zu planen.

Das Einbeziehen von Eltern, Lehrern und anderen Personen, die mit dem lernenden Kind zu tun haben, ist wesentlicher Bestandteil einer integrativen Lerntherapie.
Elternkontakt findet in informativen Elternabenden statt oder als Einzelgespräche zwischen Eltern und Therapeutin. Hier werden die Therapieziele besprochen, Strategien zum Umgang mit Schwierigkeiten erarbeitet und Beobachtungen über Verhaltensänderungen des Kindes angesprochen.

Eine LRS- Therapie dauert durchschnittlich 1-2 Jahre. In begründeten Fällen ist die Übernahme der Kosten von Seiten des Jugendamtes möglich. Sprechen Sie mit uns darüber, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen wollen.